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BB 2008, 2357
 
Künftig höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Danach soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20 000 Euro – statt wie bisher 5 000 Euro – verhängen können. So soll der Einkommensentwicklung in den letzten 30 Jahren Rechnung getragen und die Belastungsgleichheit wieder hergestellt werden.

BB 2008, 2357

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