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BB 2022, 1971
 
LAG Nürnberg: Kündigung – Kündigungsschutz – Wahlinitiator

Die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs- bzw. Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands für eine Betriebsratswahl einlädt, endet nach § 15 Abs. 3a S. 1 KSchG erst mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Betriebsratswahl. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nicht in den Wahlvorstand gewählt wird.

BB 2022, 1971

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