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BB 2020, 1396
 
LAG Nürnberg: Sonderklausel für Feiertagsvergütung

Die tarifliche Regelung “Wer am 24. Dezember arbeitet, erhält eine durchschnittliche Tagesvergütung sowie einen Zuschlag von 100 % für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit” unter der Überschrift “Feiertagszuschläge” schließt den Anspruch des Arbeitnehmers auf den Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Heiligabend nicht aus.

BB 2020, 1396

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