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BB 2008, 2121
 
LAG Baden-Württemberg: Schriftlichkeitsgebot bei Zustimmungsverweigerung

Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 1.8.2008 – 5 TaBV 8/07 – wie folgt: Die Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats gegen eine personelle Maßnahme entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot aus § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG, wenn diese in elektronischer Form ohne qualifizierte elektronische Signatur i. S. v. § 126a BGB übermittelt wird.

BB 2008, 2121

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