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BB 2009, 1357
 
LAG Berlin: Vorrangige Beendigung des Leiharbeitnehmereinsatzes

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 3.3.2009 – 12 Sa 2468/08 – wie folgt: Beschäftigt ein Arbeitgeber dauerhaft Leiharbeitnehmer, so hat er zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers zunächst den Einsatz des Leiharbeitnehmers zu beenden, soweit dieser auf einem für die Stammarbeitskraft geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt wird. Wird der Leiharbeitnehmer zur Krankheitsvertretung beschäftigt, …

BB 2009, 1357

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