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BB 2019, 2806
 
LAG Berlin-Brand.: Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aushändigung von Brutto-Entgeltlisten

Das Einblicksrecht des Betriebsrates nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG stellt eine speziellere Regelung dar, die den Anspruch des Halbsatzes 1 auf Zurverfügungstellung von Unterlagen für den Bereich der Löhne und Gehälter verdrängt.

BB 2019, 2806

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