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BB 2024, 1139
 
LAG Nürnberg: Zwangsvollstreckung – Vergleich – vollstreckbarer Inhalt – Erteilung der Bescheinigung nach § 312 SGB III

Die vergleichsweise Regelung “Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III unter Berücksichtigung dieses Vergleiches zu erteilen” ist nur hinsichtlich der Erteilung der Bescheinigung vollstreckbar, nicht hinsichtlich des Inhaltes der Bescheinigung mangels ausreichender Bestimmtheit.

BB 2024, 1139

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