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BB 2009, 406
LG Frankfurt a. M. 
LG Frankfurt: Satzung kann die Schriftform für die Bevoll-mächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen anordnen – Triplan (Urteil vom 28.10.2008, 5 O 113/08)

Trotz der im Schrifttum vielfach geäußerten Kritik hält die Kammer an ihrer Ansicht fest, dass die Einberufung zur Hauptversammlung neben anderen Angaben die Bedingungen angeben muss, von denen die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts abhängen. Dies kann auch den Fall der Vertretung durch einen Bevollmächtigten bei der Stimmrechtsausübung betreffen.

LG Frankfurt a. M., BB 2009, 406-409 (Urteil vom 28.10.2008, 5 O 113/08)

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