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BB 2010, 450
 
LG Heidelberg: Schadensersatz wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen bei formbedürftigen Verträgen

Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 5.2.2010 – 7 O 276/09 – entschieden: Bei formbedürftigen Verträgen kommt ein Schadensersatzanspruch wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen nur bei einer vorsätzlichen Treuepflichtverletzung in Form des Vorspiegelns tatsächlich nicht vorhandener Abschlussbereitschaft in Betracht.

BB 2010, 450

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