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BB 2020, 578
 
LG Köln: Werbung für Online-Glücksspiele im Fernsehen bleibt in Deutschland verboten

Das LG Köln hat mit Urteil vom 18.2.2020 – 31 O 152/19 – die Ausstrahlung von Werbespots untersagt, die mittelbar eine Sympathiewerbung für in Deutschland verbotene Online-Glücksspiele entfalten. Grundsätzlich ist das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten. Lediglich das Land Schleswig-Holstein hat es erlaubt, dass ihre Einwohner an Online-Glücksspielen teilnehmen können. …

BB 2020, 578

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