BGH
Leasinggesellschaften haften gegenüber einer refinanzierenden Bank nur für den Bestand der verkauften Leasingforderungen, grundsätzlich aber nicht für betrügerisches Verhalten des Leasingnehmers - FlowTex
BGH
vom 10.11.2004
- VIII ZR 186/03
BB 2004, 2769 (Heft 51)
BB 2004, 2769 (Heft 51)
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