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BB 2008, 507
BAG 
Nachschieben eines Kündigungsgrundes – Spesenbetrug (Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 264/06)

Ein im Kündigungszeitpunkt existenter aber dem Kündigungsberechtigten nicht bekannter Kündigungsgrund kann grundsätzlich auch im Kündigungsschutzverfahren zur Begründung einer ansonsten unwirksamen Kündigung nachgeschoben werden. Ob dies auch gilt, wenn die Kündigung durch den nachgeschobenen Grund einen völlig anderen Charakter erhält, bleibt offen.

BAG, BB 2008, 507 (Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 264/06)

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