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BB 2021, 2306
 
OLG Frankfurt a. M.: Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind klar und verständlich und damit auch nicht unzureichend, wenn der Zinsverschlechterungsschaden bei Anwendung der Aktiv-Passiv-Methode unter Hinweis auf die dabei wesentlichen Parameter beschrieben wird. Einzelheiten zu den bei der Ermittlung der Kapitalmarktrendite heranzuziehenden Schuldtiteln müssen nicht angegeben werden.

BB 2021, 2306

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