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BB 2024, 2257
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt a. M.: Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für wirtschaftlich Beteiligte (Beschluss vom 05.07.2024, 4 W 13/24)

Der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin ist die Kostenaufbringung gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht grundsätzlich unzumutbar.

OLG Frankfurt a. M., BB 2024, 2257-2260 (Beschluss vom 05.07.2024, 4 W 13/24)

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