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BB 2019, 2260
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt a. M.: Auskunftsanspruch des Handelsvertreters zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB (Urteil vom 13.03.2019, 12 U 37/18, VII ZR 69/19)

Der Handelsvertreter/Vertragshändler kann grundsätzlich zur Vorbereitung seines Ausgleichsanspruches vom Unternehmer Auskunft über die Vorteile verlangen, die dieser aus den im letzten Vertragsjahr mit den Neukunden abgeschlossenen Geschäften erzielt hat.

OLG Frankfurt a. M., BB 2019, 2260 (Urteil vom 13.03.2019, 12 U 37/18, VII ZR 69/19)

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