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BB 2021, 1153
 
OLG Frankfurt a. M.: Bestimmung des angemessenen Ausgleichs für Minderheitsaktionäre anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft möglich

Mit Beschluss vom 26.4.2021 – 21 W 139/19 – hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden, dass der den Minderheitsaktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Ausgleich anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden kann. Da diese Frage bislang höchstrichterlich nicht entschieden ist, hat der Senat die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.

BB 2021, 1153

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