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BB 2022, 578
 
OLG Karlsruhe: Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus verhaltensbedingtem wichtigem Grund

Ein die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds tragender wichtiger Grund in dessen Person ist im Allgemeinen gegeben, wenn ein Verbleiben des Mitgliedes im Aufsichtsrat bis zum Ablauf seiner Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar ist, weil einem Verbleib das Interesse der Gesellschaft an einem funktionsfähigen Aufsichtsrat entgegensteht.

BB 2022, 578

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