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BB 2016, 2434
 
OLG Köln: “Tagesschau App” unzulässig

Die “Tagesschau App” ist, so wie sie am 15.6.2011 abrufbar war, unzulässig. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 30.9.2016 – 6 U 188/12 – entschieden und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untersagt, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Damit hat die Unterlassungsklage von elf führenden deutschen Verlagshäusern weitgehend Erfolg.

BB 2016, 2434

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