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BB 2010, 212
Ruland 
OLG Köln: Zu den subjektiven Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung i. S. des § 826 BGB im Rahmen des Lastschriftverfahrens (Beschluss vom 26.10.2009, 13 U 132/09)

Ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Lastschrift setzt voraus, dass der Lastschriftschuldner zum Zeitpunkt des Widerrufs Kenntnis von einer bereits eingetretenen oder zumindest drohenden Insolvenz des Lastschriftgläubigers hatte.

Ruland, BB 2010, 212 (Beschluss vom 26.10.2009, 13 U 132/09)

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