R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
 
 
BB 2023, 2873
Jesgarzewski 
Rechtsverfolgungskosten des Betriebsrats

Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat im für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Umfang die Kosten für die Arbeit des Gremiums und seiner Mitglieder zu leisten. So regelt es § 40 BetrVG. Zu diesen erforderlichen Kosten können auch Rechtsverfolgungskosten gehören.

Jesgarzewski, BB 2023, 2873-2875

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Betriebs-Berater zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats