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BB 2005, 8
Brandt, Ulrich 
Brandt, Ulrich
SE-Ausführungsgesetz - SEAG: eine synoptische Darstellung** Das SEAG-Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001des Rates vom 8. 10. 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) vom 22. 12. 2004 (BGBl. 2004, S. 3675 vom 28. 12. 2004) verabschiedet worden. Art. 2 dient der Umsetzung der SE-Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung. Die Paragraphen sind nach der endgültigen Fassung des SEAG sortiert. Das Ausführungsgesetz (nicht zustimmungspflichtig) war im Bundestag in zweiter und dritter Lesung am 29. 10. 2004 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte hiergegen am 5. 11. 2004 Einspruch erhoben. Mit Beschluss vom 17. 12. 2004 hat der Bundestag diesen Einspruch überstimmt. Nach Verkündung des SEAG im Bundesgesetzblatt ist das SEAG am 29. 12. 2004 in Kraft getreten.*** Der Hinweis "unverändert" bedeutet, dass sich gegenüber dem vorherigen, links abgedruckten Entwurf keine Änderungen ergeben haben. Änderungen sind fett hervorgehoben.

BB 2005, 8 (Heft 8)

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