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BB 2021, 1853
LAG Nürnberg 
Selbständiger Rechtsanwalt kann als arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG gelten (Beschluss vom 14.04.2021, 4 Ta 148/20)

Ein selbständiger Rechtsanwalt, der sämtliche Honorarforderungen gegen Zahlung eines monatlichen Fixums an eine Rechtsanwaltskanzlei für die Nutzung von deren Infrastruktur abtritt, kann als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG anzusehen sein.

LAG Nürnberg, BB 2021, 1853-1856 (Beschluss vom 14.04.2021, 4 Ta 148/20)

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