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BB 2020, 547
BFH 
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (Urteil vom 14.11.2018, II R 63/15)

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist.

BFH, BB 2020, 547-550 (Urteil vom 14.11.2018, II R 63/15)

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