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BB 2006, 2346
BFH 
Steuersatz für die Abgabe von Mittagessen in Schulen: Regelsatz – Besteuerung bei Überwiegen des Dienstleistungselements (Urteil vom 10.08.2006, V R 38/05)

Eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung und keine Lieferung von Speisen liegt vor, wenn im Rahmen einer Gesamtbetrachtung das Dienstleistungselement im Sinne einer Bewirtungssituation überwiegt. Dies ist bei der Abgabe von warmem Mittagessen an Schüler insbesondere dann der Fall, wenn der Unternehmer nach dem Essen die Tische und das Geschirr abräumt und reinigt.

BFH, BB 2006, 2346 (Urteil vom 10.08.2006, V R 38/05)

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