Steuerpflicht der Renten
Rentnerinnen und Rentner finanzieren Bundeszuschuss allein.
Die Rente ist immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion. Vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm “Die Rente ist sicher” bis zum Bundesarbeitsminister Hubertus Heil “Mit dem Rentenpaket II stabilisieren wir die Rente dauerhaft” reicht das Spektrum. Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, dass sich weitere Programmsätze in Zukunft aneinanderreihen werden.
Dem Rentenbericht 2024 der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass im Jahr 2023 die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu 76 % aus Beiträgen und zu 23,4 % aus Bundeszuschüssen sowie 0,6 % aus sonstigen Erstattungen aus öffentlichen Mitteln, Vermögenserträgen und sonstigen Einnahmen bestanden. In Euro erhielt die Rentensicherung vom Bund 106,5 Mrd., die mit 54,2 Mrd. Euro auf den allgemeinen Bundeszuschuss, mit 14,6 Mrd. Euro auf den zusätzlichen Bundeszuschuss (1 Mehrwertsteuerpunkt) und 15,4 Mrd. Euro auf den Erhöhungsbetrag zum allgemeinen Bundeszuschuss entfielen. Hinzu kommt noch der Defizitausgleich der knappschaftlichen Rentensicherung von 4,9 Mrd. Euro.
In diesem Kontext liefert die Antwort der Bundesregierung (Drs. 20/14338 vom 17.12.2024) auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Sarah Wagenknecht (Gruppe BSW) interessante Zahlen zur Steuerpflicht der Rentner. Durch die Rentenerhöhung im Jahr 2025 wird sich die Zahl der steuerpflichtigen Rentner von 6 505 000 auf voraussichtlich 6 578 000 erhöhen, immerhin 73 000 Personen mehr.
Die tarifliche Einkommensteuerbelastung der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften (und ggf. weiteren Einkünften wie Betriebsrenten, Versorgungsbezügen, Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung, bei Verheirateten auch den Einkünften des Ehepartners) in den Jahren 2021 bis 2025 wurde mit einem Mikrosimulationsmodell auf der Basis der fortgeschriebenen Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 ermittelt, da neuere statistische Auswertungen von Steuerbescheiden noch nicht zur Verfügung standen. Die Ergebnisse des Steueraufkommens stellen sich wie folgt dar:
Die tarifliche Einkommensteuer der Jahre 2014 bis 2020 und der Anteil der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften entwickelte sich wie folgt:
Die Projektion der Einkommensteuerbelastung der Steuerpflichtigen von Renteneinkünften in den Jahren von 2021 bis 2024 basierend auf dem Mikrosimulationsmodell (Basis fortgeschriebene Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020) zeigt folgendes Bild:
Neben Steuern zahlen die Bezieherinnen und Bezieher von Renten auch noch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. 2022 waren dies 48,1 Mrd. Euro, 2023 51 Mrd. Euro und 2024 voraussichtlich 54,6 Mrd. Euro, jeweils inkl. der Zusatzbeiträge. Bezogen auf das Gesamtaufkommen der GKV-Beitragseinnahmen handelt es sich um einen Anteil von 18,3 %.
Bezogen auf das Kalenderjahr 2023 leisten die Rentnerinnen und Rentner mithin 55,7 Mrd. Euro Einkommensteuer (voraussichtlich) und 54,6 Mrd. Euro GKV-Beiträge, in Summe 110,3 Mrd. Euro. Vielleicht sollten bei der Diskussion um die Höhe des Bundeszuschusses diese Zahlen auch einmal Berücksichtigung finden.
Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt, lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen, Controlling und Compliance und ist Ressortleiter Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater.