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BB 2022, 1302
 
VG Koblenz: Rechtmäßigkeit der Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 610 v. H. rechtmäßig

Die Stadt Neuwied durfte den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 610 v. H. anheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Urteile vom 3.5.2022 – 5 K 999/21.KO und 5 K 1000/21.KO).

BB 2022, 1302

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