BFH
Vereinnahmung des Auseinandersetzungs-guthabens nach Kündigung einer stillen Gesellschaft ist nicht nach § 23 EStG steuerbar
BFH
vom 18.10.2006
- IX R 7/04
BB 2006, 2728 (Heft 50)
BB 2006, 2728 (Heft 50)
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