BFH
Verlustanteile eines stillen Gesellschafters, die die Vermögenseinlage übersteigen, sind dem stillen Gesellschafter zuzurechnen
BFH
vom 23.07.2002
- VIII R 36/01
BB 2002, 2317 (Heft 45)
BB 2002, 2317 (Heft 45)
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