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BB 2007, 2117
BFH 
Voraussichtliche Investition bei der Ansparabschreibung (Urteil vom 11.07.2007, I R 104/05)

Wären die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter objektiv nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar, kann von einer voraussichtlichen Anschaffung i. S. von § 7g Abs. 3 EStG nur ausgegangen werden, wenn die Investitionsgüter verbindlich bestellt worden sind.

BFH, BB 2007, 2117 (Urteil vom 11.07.2007, I R 104/05)

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