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BB 2021, 1827
BFH 
Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit (Urteil vom 02.12.2020, II R 17/18)

Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit.

BFH, BB 2021, 1827-1832 (Urteil vom 02.12.2020, II R 17/18)

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