LG Augsburg
Vorstand einer AG haftet für falsche Ad-hoc-Meldungen bei Kenntnis von deren Unrichtigkeit - Infomatec
LG Augsburg
vom 24.09.2001
- 3 O 4995/00
BB 2001, 2130 (Heft 42)
BB 2001, 2130 (Heft 42)
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