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BB 2008, 2262
BGH 
Zur zeitlichen Beschränkung des Schadensersatz-anspruchs bei außerordentlichen Kündigungen (Urteil vom 16.07.2008, VIII ZR 151/05)

Der Schadensersatzanspruch aus § 89a Abs. 2 HGB wegen einer von dem Kündigungsgegner schuldhaft veranlassten fristlosen Kündigung ist nicht zeitlich begrenzt, wenn der Kündigungsgegner auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung des unbefristeten Handelsvertreterverhältnisses verzichtet hat (Fortführung von BGHZ 122, 9).

BGH, BB 2008, 2262-2264 (Urteil vom 16.07.2008, VIII ZR 151/05)

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