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BBM 2021, 3
Wiesenecker 

Arbeitsrecht 2021

Auch 2021 war das Arbeitsrecht sichtbar geprägt durch die Pandemie.

Abbildung 1

War im Vorjahr noch Kurzarbeit in aller Munde, lag dieses Jahr die Herausforderung in der stetigen Veränderung der Rechtslage im Hinblick auf den Ort der Arbeitsleistung („mobile Arbeit“) und nicht zuletzt im Betriebsverfassungsrecht. Betriebsratssitzungen sollten zunächst auf Grundlage einer Ministerempfehlung, später dann auf Grundlage einer gesetzlichen Neuerung per Videokonferenz möglich werden, für Betriebsratsbeschlüsse gilt das noch nicht. Mitbestimmungsrechte in Bezug auf Homeoffice wurden diskutiert, verworfen und schließlich Gesetz – zu einem Zeitpunkt, wo die Pflicht der Unternehmen, Homeoffice anzubieten, schon wieder außer Kraft war. Unternehmen und sicher auch Betriebsräte stellte und stellt das vor besondere Herausforderungen, gerade auch in Zeiten der bevorstehenden Betriebsratswahlen 2022.

Daneben gab und gibt es aber auch bei den alltäglichen Fragen des Arbeitsrechts brennende Themen. So bleibt die (richtige) Arbeitszeiterfassung eine zentrale Herausforderung. Die Rechte der Frauen im Betrieb war Thema des Zweiten Führungspositionengesetzes, welches am 12. August 2021 in Kraft getreten ist. Auf europäischer Ebene nimmt die Whistleblower-Richtlinie Unternehmen in die Verantwortung, was die Einrichtung von Meldesystemen zu Rechtsverstößen angeht. Zu guter Letzt rückt das Thema Nachhaltigkeit auch vor dem Hintergrund des Klimawandels im Jahr 2021 immer weiter in den Fokus der Gesellschaft. Auch Kunden und Arbeitnehmer fordern die Umsetzung von ESG-Themen (Environment, Social, Governance) wie Social Responsibility im Unternehmen.

Anlass genug, in diesem Heft einen kurzen Blick zurückzuwerfen auf die Themen des ersten Halbjahrs. Anlass auch, mit Zuversicht auf die kommenden Monate zu blicken, in denen die durch die Pandemie nochmals beschleunigte Digitalisierung sicher auch in der Betriebsverfassung und im Arbeitsrecht weiter Fuß fassen wird und vielleicht dann auch wieder in ruhigeren und geordneteren Bahnen ablaufen wird. Die bevorstehende Bundestagswahl verspricht hierzu auch neue Erkenntnisse.

Dr. Philipp Wiesenecker
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Frankfurt

 
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