Bürokratieabbau für Wertpapierdienstleister und -institute
„Künstlerische Inszenierung zum Versuch in drei Akten“
Ein Blick in das Programmheft. Angekündigt wurde eine Vorstellung zum Bürokratieabbau für Wertpapierdienstleister und Wertpapierinstitute. Der Vorhang geht auf. Die Bühne des Theaters betreten zunächst Vertreter der damaligen Ampel-Regierung. Wir befinden uns in der Vergangenheit und blicken zurück auf die Ereignisse bis zu den vorgezogenen Neuwahlen am 23. 2. 2025. Vorgelegt wird der Gesetzesentwurf der damaligen Ampel-Regierung zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz, der zum Zweck des Bürokratieabbaus auch die Abschaffung des in der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) geregelten Berater- und Beschwerderegisters vorgesehen hat. Diesbezüglich erkannte die Aufsicht, dass der Mehrwert des Registers aufgrund sonstiger Erkenntnisquellen im Vergleich zum bürokratischen Aufwand gering sei. Dennoch sollten sämtliche Anforderungen der WpHGMaAnzV zu den Sachkundeanforderungen für diverse Mitarbeitergruppen inhaltlich gleichbleibend in die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) übernommen werden. Gleichzeitig hat es bereits zum damaligen Zeitpunkt auf EU-Ebene die Initiative gegeben, mit der EU-Kleinanlegerstrategie auch das Themengebiet der Sachkunde (lediglich) für Anlageberater und Vertriebsmitarbeiter einheitlich zu regeln. Dies würde auch in Zukunft zu strengeren Sachkundeanforderungen für mehr Mitarbeitergruppen von Instituten mit Sitz in Deutschland führen. Wegen des Bruchs der Ampel-Regierung kommt es nicht mehr zur Abschaffung des Berater- und Beschwerderegisters.
Versuch Nummer zwei mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Standortfördergesetz vom 10.9. 2025. Neue Bundesregierung. Identisches Thema. 1:1-Übernahme des Wortlauts des Vorschlags der Vorgängerregierung (außer redaktionellen Anpassungen).
Der Vorhang geht zu. Abwarten des Publikums. Kein Applaus. Pause. Der Vorhang geht wieder auf. Das Publikum wartet bereits gespannt auf die Darstellung zu den Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie.
Am 18. 3. 2025 wurde hierzu in einer ersten Sitzung beraten. Aufgrund der allgemeinen Bestrebungen zum Bürokratieabbau im Rahmen der EU-weiten Spar- und Investmentunion (SIU) wurde im Anschluss zunächst innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen geprüft, ob bereits geplante Vorhaben nicht doch entbehrlich sein könnten.
Im weiteren Verlauf stellte die damalige EU-Ratspräsidentschaft gemäß Informationen aus den Medien aufgrund zu unterschiedlicher Interessen der Mitgliedstaaten hierzu ihre Arbeit in Bezug auf die Koordination weiterer Trilog-Verhandlungen ein. Sollten doch die Vertreter der nächsten EU-Ratspräsidentschaft mit der Übernahme ihres Mandats ab 1. 7. 2025 die Arbeit fortsetzen. Arbeitsverweigerung geht also auch auf EU-Ebene. Die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft hat die Diskussionen um die EU-Kleinanlegerstrategie wieder aufgenommen. Beginnen diese nun von vorne? Werden alle bisherigen Arbeitsergebnisse ad acta gelegt? Wird die EU-Kleinanlegerstrategie am Ende wieder zurückgenommen? Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Diskussionen bislang geplante umfangreiche und unangemessene Neuregelungen, wie z. B. die Pflicht zur Meldung sämtlicher Kostendaten zu Finanzinstrumenten an die Aufsichtsbehörden zur Bildung von Referenzsätzen für deren Aufsichtstätigkeit, wieder in der Versenkung verschwinden lassen.
Der Vorhang geht zu. Das Publikum ist irritiert. Kopfschütteln. Wieder kein Applaus. Pause.
Der Vorhang geht wieder auf. Vertreter der BaFin betreten die Bühne. Es geht um die Konsultation zur neuen WpI MaRisk vom 6. 8. 2025. Die Inhalte der bisherigen MaRisk zum Kreditgeschäft wurden logischerweise nicht in die WpI MaRisk übernommen. Bei der Darstellung möglicher Risiken wurde auf die Dienstleistungen der Wertpapierinstitute Rücksicht genommen und die Beispiele hierzu angepasst. Dies konnte auch so erwartet werden. Jedoch wurden die sonstigen Inhalte der MaRisk, insbesondere für Mittlere Wertpapierinstitute, an sehr vielen Stellen 1:1 in die WpI MaRisk übernommen. Was ist aus der Umsetzung der versprochenen Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips geworden? Wurden die Investment Firm Regulation und Directive damals nicht mit dem Ziel erlassen, den Wertpapierinstituten einen deren Geschäftsmodell angepassten verhältnismäßigen Regulierungsrahmen vorzugeben? In der Konsultation sucht man überwiegend vergeblich nach entsprechenden regulatorischen Erleichterungen.
Der Vorhang geht zu. Kein Applaus. Keine Zugabe. Der Saal des Theaters hat sich bereits geleert.
Anika Feger, Rechtsanwältin, Certified Compliance Professional (CCP), Gründerin des Compliance Law Office – Feger Rechtsanwälte und Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH mit Sitz in Berlin. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im Bereich Compliance, zu der auch diverse Inhouse-Tätigkeiten zählen.