Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Compliance-Management-Systemen
Mit Compliance-Management-Systemen wird die Legalitätspflicht von Vorständen und Geschäftsführern erfüllt. Danach müssen sie dafür sorgen, dass sie sich selbst und dass sich ihre Mitarbeiter im Unternehmen legal verhalten. Alle gesetzlichen Pflichten des Unternehmens müssen erfüllt und kontrolliert werden. Dabei gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Beim Einhalten gesetzlicher und tariflicher Regelungen haben Organe kein Bestimmungs- und der Betriebsrat dementsprechend kein Mitbestimmungsrecht. …
Rack, CB 2018, 287-292
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