Organisationslücken im Verhältnis zwischen Geschäftsleitung und Unternehmensjuristen als Ursache für unterschätzte Rechtsrisiken
In Unternehmen werden Rechtsrisiken häufig verkannt. Die Folgen sind Rechtspflichtverletzungen mit ruinösen Schadensersatzforderungen, Reputationsverluste, fallenden Aktienkurse, Kapitalvernichtung in Milliardenhöhe, Vorstände ohne Entlastung, drohende Organhaftung, und gefährdete Arbeitsplätze. Zu den Ursachen zählen Organisationsschwächen im Verhältnis von weisungsbefugten Vorständen und Geschäftsführern und weisungsabhängigen Unternehmensjuristen. …
Rack, CB 2019, Heft 11, Beilage, 3-15
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