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CNL 2022, 4
 

„Aufsichtsstruktur bei Anwälten wird sich ändern“

Die Ergebnisse der Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force (FATF) beschäftigten auch die Referenten und Tagungsteilnehmer des Praxisseminars zum Geldwäschegesetz Anfang November 2022 in Frankfurt am Main.

Abbildung 3

Nur keine Verdachtsmeldung abgeben: Das scheint bislang noch die Devise vieler Anwälte zu sein.

In seinem Vortrag zur „FATF-Länderevaluierung Deutschland: ausgewählte Perspektiven und Prognosen“ ließ Dr. Joachim Kaetzler keinen Zweifel daran, dass eine Reihe Kritikpunkte der FATF ihre Ursache in der „Deutschheit“ haben. „Viele der Findings der FATF haben etwas mit unseren deutschen Gegebenheiten zu tun“, erläuterte Kaetzler und nannte unter anderem den Föderalismus, der zu unübersichtlichen und uneinheitlichen Strukturen und Vorgaben führe. Problematisch seien auch die bislang fehlenden Grundlagen für eine Unternehmensstrafbarkeit, die deutsche Bargeldaffinität und die hohen datenschutzrechtlichen Hürden. Zudem sei das deutsche Gesellschaftsrecht noch immer wenig mit dem Rest der Welt harmonisiert und die Gesetzgebung, aber auch die Executive und die Judikative, habe keine ausreichenden Kenntnisse und zu wenig Sensibilität für wirtschaftliche Gegebenheiten.

Kritisch beurteilte Kaetzler zudem auch das deutsche Verdachtsmeldewesen: „Verdachtsmeldungen sind toll, aber sie sind ungeeignet Skandale aufzudecken.“ Er verwies darauf, dass die großen Fälle – wie zum Beispiel Wirecard – in den letzten Jahren von Journalisten aufgedeckt wurden. Hingegen sei der Beitrag derjenigen Behörden, die wirklich nah dran sind – wie die Finanzämter – defizitär. Vor allem die Verdachtsmeldungen im Nicht-Finanzsektor seien mit einem Anteil von nur 2 % viel zu gering. Rühmliche Ausnahme bei den Meldenden seien hier die Notare. „Die Notare haben den Startschuss schon gehört“, kommentierte Kaetzler das Meldeverhalten. Aber auch Rechtsanwälte müssten selbstkritischer werden. „Anwälte fühlen sich oft nur bei positiver Kenntnis von Geldwäsche gehalten, eine Verdachtsmeldung abzugeben – aber komische Treuhandverträge gehören offenbar nicht dazu.“ Kaetzler stellte in Aussicht, dass sich die Aufsichtsstruktur bei den Anwälten daher ändern werde. „Und das zu Recht.“

chk

 
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