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CNL 2020, 12
 

BaFin-Präsident ist für separate europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche

„Noch bessere Aufseher zu werden!“ Das wünschte sich Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), am 16. Januar 2020 in Frankfurt am Main beim Neujahrspresseempfang der BaFin für seine Behörde. In Bezug auf das Thema Geldwäsche könnte dabei auch eine neue europäische Behörde, die mit den nationalen Behörden zu einem engen Netz verwoben sein sollte, das Mittel der Wahl sein.

Die „Aufsichtsschwerpunkte“ seien auch 2020 wieder maßgeblich getrieben von den Entwicklungen rund um die Unternehmen und Märkte, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. Zu diesen Schwerpunkten zählte Hufeld die fortschreitende Digitalisierung, IT- und Cyberrisiken sowie die Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Hufeld verwieß auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Sommer 2019, in dem das Gericht dem Zuschnitt der Kompetenzen von Aufsicht und Abwicklung im Rahmen der europäischen Bankenunion seinen höchstrichterlichen Segen erteilt habe. „Der Senat hat aber auch unterstrichen, dass die nationalen Behörden nach wie vor eigene Kompetenzen haben, dass sie aus eigener nationaler – und nicht bloß abgeleiteter – Souveränität agieren“, hob Hufeld hervor. Es gehe also um eine angemessene Balance von europäischer und nationaler Aufsicht. Für falsch hielte Hufeld etwa eine Übertragung der Geldwäscheaufsicht auf die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) seien – von begrenzten Ausnahmen abgesehen – eben keine Aufsichtsbehörden, auch wenn ihre Namen etwas anderes suggerierten. „Die ESAs sind vor allem regulatorische Harmonisierer.“ Es widerspreche aber dem Primat der Gewaltenteilung, normsetzende und normausführende Kompetenz in eine Hand zu legen. Hufeld sprach sich darum für eine separate neue europäische Behörde aus, die mit den nationalen Behörden zu einem engen Netz verwoben sein sollte, um Geldwäsche im Finanzsektor der EU – und eventuell darüber hinaus – wirksam zu bekämpfen. Dazu bräuchte es aber auch ein wirklich einheitliches europäisches materiellrechtliches Regime. „Eine Verordnung, die unmittelbar wirksam würde, wäre mir da lieber als eine Richtlinie, die den Ländern Spielräume bei der Umsetzung lässt – oder gar nicht umgesetzt wird“, so Hufeld.

chk

Abbildung 17

BaFin-Präsident Felix Hufeld

 
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