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CNL 2021, 2
Passarge 

Compliance-Gesetzgebung: Warum bleiben Politik und Verwaltung verschont?

Bekanntermaßen ist der Gesetzgeber bei der Schaffung neuer Compliance-Gesetze ausgesprochen aktiv. Nur bei sich selbst machen Politik und Verwaltung eine Ausnahme. Warum ist das so? Eine Einordnung von Dr. Malte Passarge, Chefredakteur des Compliance-Beraters.

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„Bestenfalls einer Bananenrepublik würdig“ seien die Zustände bei der FIU, meint Dr. Malte Passarge zur Integrität von Politik und Verwaltung in Deutschland.

Die laufenden Änderungen im Geldwäschegesetz und § 261 StGB, das LkSG, TransparenzregisterG, GeschGehG sowie der stark wachsende Bereich ESG mit der EU-Taxonomie-Verordnung, EU-Offenlegungsverordnung, Non-Financial-Reporting – und nicht zu vergessen die vorerst gestoppten VerSanG und HinweisgeberschG: Angesichts dieser ausgeprägten Regelungsfreude stellt sich die Frage, wem mit diesen Gesetzen tatsächlich geholfen ist.

Der Gesetzgeber greift immer tiefer in die unternehmerischen Prozesse ein, indem er detailliert vorgibt, auf welche Art und Weise gewünschtes Verhalten, umfangreiche Analysen und Prozesse umzusetzen sind, anstatt grundlegende Pflichten vorzugeben und die Umsetzung den Unternehmen selbst zu überlassen. Die Eigenverantwortung der Unternehmen für die Umsetzung von Compliance wird diesen zulasten einer überbordenden Dokumentationspflicht entzogen. Dabei sind diese nicht immer zweckmäßig, sondern stellen lediglich komplexitätserhöhende additive digitale Dokumentationsruinen dar.

Wer aber ernsthaft die nachhaltige Umsetzung von Compliance bei Unternehmen fordert, muss vor allem den Rechtsstaat fördern und die Justiz viel stärker finanzieren. Tatsächlich scheitert eine nachhaltige Umsetzung von Compliance allzu oft im Flaschenhals der Justiz. Wenn Verfahren wegen Compliance-Verstößen vor dem Arbeitsgericht an ideologischen Schranken scheitern und nicht umgesetzt werden können oder strafrechtliche Verfahren sich über Jahre hinziehen, verzweifeln Unternehmen nicht zu Unrecht an der Schizophrenie von gesetzlichen Verpflichtungen und deren Umsetzungsbeschränkungen durch die Justiz. Um die derzeit geltende Diktion aufzugreifen kann man hier gewiss von einer Justizkatastrophe sprechen.

Blickt man auf Politik und Verwaltung stellt sich die Frage, aus welchem Grunde dieser Bereich von der Compliance-Gesetzgebung verschont bleibt. Freilich steht es der öffentlichen Hand frei in ihren Behörden und Unternehmen Motor der Compliance-Entwicklung zu sein, doch findet man hier Compliance ausgesprochen selten. Warum ist die öffentliche Hand nicht Vorreiter der politisch wichtigen Themen (Gleichberechtigung, Compliance und Menschenrechte), die von privatrechtlichen Unternehmen lautstark eingefordert werden?

Blickt man in die Gesetzesbegründungen des VerSanG wird eine Wahrnehmung der Wirtschaft deutlich, die nicht immer vom Bezug zur Realität geprägt ist. Schon die Titelbegebung des VerSanG als „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ könnte man als Frechheit bezeichnen. Als ob ein Gesetz integres Verhalten stärken könnte – oder ein solcher Bedarf besteht. Anscheinend geht die Politik davon aus, dass die Wirtschaft nicht ausreichend integer ist.

Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens war gewiss kein Beispiel für einen integren und demokratischen Prozess. Nachdem der erste, nichtöffentliche Entwurf „irgendwie“ durchgesickert war, gab es einige Änderungen, die kompetenten und ernsthaften Bedenken der Verbände wurden nicht berücksichtigt, ein kaum überarbeiteter Entwurf wurde nach nur wenigen Tagen durch den Bundestag getrieben.

Doch wie integer sind Politik und Verwaltung? Bestenfalls einer Bananenrepublik würdig sind die Zustände bei der FIU. Der Wirtschaft wurden umfangreiche Meldepflichten auferlegt, an deren Ende eine Behörde steht, die nicht im Ansatz über die erforderlichen Ressourcen verfügt. Dass nun die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung gegen eine Behörde ermitteln und Justiz- und Finanzministerium durchsuchen muss, ist nicht zu fassen. Schlimmer nur der fehlende Aufschrei der Öffentlichkeit.

In dieser Liga spielt auch das Verhalten der Ba-Fin rund um Wirecard. Jedes Wirtschaftsprüfungsunternehmen muss die Aktienbeteiligungen seiner Mitarbeiter abfragen und melden- bzw. eben untersagen. Demgegenüber dürfen Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde (!) völlig uneingeschränkt mit Aktien der überwachten Unternehmen handeln. Dass dabei auch Insiderinformationen missbraucht werden könnten, scheint niemandem aufgefallen zu sein – oder gar gestört zu haben. Dass eine solche Aufsichtsbehörde gerichtlich gegen Journalisten vorgeht, die Missstände zu Recht aufdecken, hätte für Aufruhr gesorgt, wenn dies in Russland geschehen wäre, bei uns führt es lediglich zu einem Schulterzucken.

Wer benötigt tatsächlich mehr Compliance Gesetzgebung – die Wirtschaft oder Politik und Verwaltung?

Auch wenn der Gesetzgeber das Thema Compliance für sich entdeckt hat, ist dies gewiss keine Neuerung für die Wirtschaft. Spätestens seit dem Siemens-Skandal ist Compliance in der deutschen Wirtschaft angekommen und Gegenstand guter Unternehmensführung. Dies auch ohne die treusorgende Hilfe der Politik. Eine Belastung sind aber überflüssige Formalismen, die gerade eine ernsthafte Compliance erschweren.

Wie in vielen anderen Bereichen zeigt sich auch hier die Hybris von Politik und Verwaltung. Angesichts der oben dargestellten Skandale und der Vorkommnisse rund um die Selbstbedienung diverser Parteien erwartet der Bürger nach der Wahl mit Spannung das „Gute Gesetz zur Stärkung der Integrität in Politik und Verwaltung“ und das „Gute Gesetz zur Schaffung besserer Gesetze“.

Dr. Malte Passarge

Abbildung 2

Dr. Malte Passarge ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner in der Kanzlei HUTH DIETRICH HAHN Rechtsanwälte PartGmbB, Vorstand des Instituts für Compliance im Mittelstand (ICM) und Geschäftsführer von Pro Honore e.V. sowie Chefredakteur des Compliance-Beraters.

 
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