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CNL 2023, 8
 

Digital Services Act: Regeln für unabhängige Audits

Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) müssen unabhängige Prüfer mindestens einmal jährlich bewerten, wie die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen die DSA-Verpflichtungen einhalten. Die Vorschriften für diese unabhängigen Audits hat die EU-Kommission im Oktober in einer delegierten Verordnung angenommen.

Abbildung 9

EU-Kommission regelt Audits für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen.

Die delegierte Verordnung ergänzt den DSA und legt die Schritte fest, die die benannten Dienste unternehmen müssen, um die Fähigkeiten und die Unabhängigkeit ihrer Prüfer zu überprüfen. Sie legt auch die wichtigsten Grundsätze fest, die die Prüfer bei der Durchführung der Audits anwenden sollten.

Die Prüfer sollen Vorlagen für die Erstellung der unabhängigen Audits und die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen Vorlagen für die Erstellung ihrer Umsetzungsberichte verwenden. Obligatorische Vorlagen sollen die Vergleichbarkeit zwischen den Berichten der verschiedenen Dienste gewährleisten.

Audits sind ein Instrument der Rechenschaftspflicht und Teil der verschiedenen Transparenzanforderungen des DSA. Die 19 im April 2023 benannten Dienste sollten spätestens sechzehn Monate nach ihrer Benennung, das heißt Ende August 2024, einem ersten Audit unterzogen werden. Sie müssen der EU-Kommission und der zuständigen Behörde in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat die Prüfberichte übermitteln und diese Berichte spätestens drei Monate nach Fertigstellung des Berichts über die Durchführung der Prüfung auch veröffentlichen.

Die Kommission übermittelte die delegierte Verordnung an das Europäische Parlament und den Rat. Die Vorschriften treten innerhalb von drei Monaten in Kraft, wenn keine Einwände von den anderen Organen erhoben werden.

chk

 
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