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CNL 2024, 14
 

EU-Parlament und Rat einigen sich auf KI-Gesetz

Nach langen Verhandlungen haben sich die europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU, im Dezember 2023 auf das Gesetz über die Künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) politisch geeinigt. Das KI-Gesetz ist der erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz weltweit. Es soll einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung globaler Regeln und Grundsätze für menschenzentrierte KI leisten.

Abbildung 19

Künstliche Intelligenz: EU will Fehlentwicklungen mit Regulierung begegnen.

Laut einer Mitteilung der EU-Kommission sollen die neuen Vorschriften in allen Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer „zukunftssicheren“ Definition von KI unmittelbar und in gleicher Weise angewandt werden. Sie folgen dabei einem risikobasierten Ansatz: Die große Mehrheit der KI-Systeme falle in die Kategorie des minimalen Risikos. Anwendungen mit minimalem Risiko wie KI-gestützte Empfehlungssysteme oder Spam-Filter sollen von einem Freipass und fehlenden Verpflichtungen profitieren, da diese Systeme nur ein minimales oder gar kein Risiko für die Rechte oder die Sicherheit der Bürger darstellen. Auf freiwilliger Basis können sich die Unternehmen jedoch zu zusätzlichen Verhaltenskodizes für diese KI-Systeme verpflichten.

KI-Systeme, die als risikoreich eingestuft werden, sollen strenge Anforderungen erfüllen, darunter Systeme zur Risikominderung, eine hohe Qualität der Datensätze, die Protokollierung von Aktivitäten, eine ausführliche Dokumentation, klare Benutzerinformationen, menschliche Aufsicht und ein hohes Maß an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit.

Beispiele für solche risikoreichen KI-Systeme sind bestimmte kritische Infrastrukturen in den Bereichen Wasser, Gas und Strom, medizinische Geräte, Systeme zur Bestimmung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen oder zur Rekrutierung von Personen oder bestimmte Systeme, die in den Bereichen Strafverfolgung, Grenzkontrolle, Rechtspflege und demokratische Prozesse eingesetzt werden. Darüber hinaus gelten biometrische Identifizierungs-, Kategorisierungs- und Emotionserkennungssysteme ebenfalls als hochriskant.

KI-Systeme, die eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte der Menschen darstellen, werden verboten. Dazu gehören KI-Systeme oder -Anwendungen, die das menschliche Verhalten manipulieren, um den freien Willen des Nutzers zu umgehen, wie z.B. Spielzeug mit Sprachassistenz, das gefährliches Verhalten von Minderjährigen fördert, oder Systeme, die ein „Social Scoring“ durch Regierungen oder Unternehmen ermöglichen, sowie bestimmte Anwendungen der vorausschauenden Polizeiarbeit. Darüber hinaus werden einige Anwendungen biometrischer Systeme verboten, z.B. Systeme zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und einige Systeme zur Kategorisierung von Personen oder zur biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit zu Strafverfolgungszwecken in öffentlich zugänglichen Räumen (mit engen Ausnahmen).

Deep Fakes und andere KI-generierte Inhalte sollen als solche gekennzeichnet werden, und die Nutzer sollen informiert werden, wenn biometrische Kategorisierungs- oder Emotionserkennungssysteme verwendet werden. Darüber hinaus sollen die Anbieter ihre Systeme so gestalten, dass synthetische Audio-, Video-, Text- und Bildinhalte in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können.

Die zuständigen nationalen Marktaufsichtsbehörden sollen die Umsetzung der neuen Vorschriften auf nationaler Ebene überwachen, während die Einrichtung eines neuen europäischen AI-Offices innerhalb der Europäischen Kommission die Koordinierung auf europäischer Ebene sicherstellen soll.

Die politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell genehmigt werden. Nach der Verabschiedung des AI-Gesetzes wird es eine Übergangszeit geben, bevor die Verordnung anwendbar wird. Um diese Zeit zu überbrücken, wird die Kommission einen KI-Pakt ins Leben rufen, der KI-Entwickler aus Europa und der ganzen Welt zusammenbringen soll, die sich auf freiwilliger Basis verpflichten, die wichtigsten Verpflichtungen des KI-Gesetzes bereits vor Ablauf der gesetzlichen Fristen umzusetzen.

chk

Abbildung 20

 
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