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CNL 2020, 3
 

EuGH-Generalanwaltschaft wertet Abschalteinrichtungen als illegal

Die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Ende April in einem Schlussantrag alle Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen als illegal gewertet, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im Normalbetrieb über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt. Ausnahmen hiervon seien eng auszulegen.

Abbildung 3

Dieselskandal: Seit Jahren erhitzt er die Gemüter – schon 2017 traten Demonstranten beim „Diesel-Gipfel“ mit Mundschutz auf. Damals noch, um ihre Kritik an der Belastung durch Dieselabgase zu verbildlichen.

Die Generalanwältin des EuGH, Eleanor Sharpston, hatte deutlich gemacht, dass die vom Hersteller angeführte Begründung, Verschmutzung und Verschleiß des Motors durch eine Abschalteinrichtung zu verhindern, nicht ausreiche, um deren Legitimität zu begründen. Etwas anderes könne nach der EU-Verordnung 715/2017 nur gelten, wenn „die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“. Diese Ausnahme sei jedoch eng auszulegen:

Zwar sei nicht auszuschließen, dass die Funktion eines Emissionskontrollsystems die Lebensdauer oder die Zuverlässigkeit des Motors (langfristig) negativ beeinflussen kann, aber dieser Umstand rechtfertigt es keineswegs, dieses System beim normalen Fahrzeugbetrieb unter normalen Nutzungsbedingungen zu deaktivieren, nur um den Motor gegen seinen Verschleiß oder seine fortschreitende Verschmutzung zu schützen.

Die Generalanwältin ist der Ansicht, dass „nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können“.

Festzustellen, ob eine Abschaltvorrichtung unter diese Ausnahme fällt, sei Sache des nationalen Gerichts.

Der erste Verhandlungstermin in den sogenannten VW-Verfahren (VI ZR 252/19) vor dem Bundesgerichtshof fand am 5. Mai 2020 statt. Verkündungstermin ist der 25. Mai 2020.

chk

Abbildung 4

 
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