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CNL 2022, 6
 

Europäische Kommission macht Druck gegen Kinder- und Zwangsarbeit

Die Europäische Kommission will Produkte, die in Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt werden, auf dem EU-Markt verbieten. Der Verordnungsvorschlag deckt sämtliche Produkte ab, unabhängig davon, ob sie in der EU für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden. Die Kommission schätzt, dass 27,6 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit sind. 160 Millionen Kinder – jedes zehnte Kind weltweit – verrichten Kinderarbeit.

Abbildung 7

Kinderarbeit: Jedes zehnte Kind weltweit ist betroffen.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Behörden Untersuchungen zu Produkten einleiten, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Wenn sich der Verdacht auf Zwangsarbeit bestätigt, sollen die Behörden die Rücknahme der bereits in Verkehr gebrachten Produkte vom Markt anordnen und das Inverkehrbringen und die Ausfuhr der Produkte untersagen.

Können die nationalen Behörden nicht alle notwendigen Beweismittel zusammentragen, z.B. wegen mangelnder Kooperation eines Unternehmens oder einer Behörde eines Nicht-EU-Staates, können sie die Entscheidung anhand der verfügbaren Informationen treffen. Ein maßgeschneiderter Ansatz für KMU soll dabei „den Verwaltungsaufwand für Unternehmen möglichst gering halten“, verspricht die Kommission. Zwar seien KMU nicht von der Anwendung des Instruments ausgenommen, sie werden jedoch „von dessen spezifischer Ausgestaltung profitieren“, indem die zuständigen Behörden die Größe und die Ressourcen des jeweiligen Wirtschaftsakteurs sowie das Ausmaß des Risikos von Zwangsarbeit berücksichtigen, bevor sie eine formelle Prüfung einleiten.

Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung will die Kommission Leitlinien veröffentlichen, die Hilfestellungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Informationen zu den Risikoindikatoren für Zwangsarbeit enthalten sollen.

Ausgangspunkt für das Vorhaben ist die im Februar 2022 veröffentlichte Mitteilung über menschenwürdige Arbeit weltweit.

Im Rahmen ihres Pakets für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft hatte die Kommission am selben Tag auch einen Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (EU-Lieferkettenrichtlinie) vorgelegt.

chk

 
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