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CNL 2023, 10
 

Finanzkriminalität: Neue Behörde mit Sitz in Köln und Dresden

Das neue von Bundesfinanzminister Christian Lindner geplante Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll Presseberichten zufolge ab 1. Januar 2024 mit Hauptsitz in Köln und einem weiteren Sitz in Dresden aufgebaut werden.

Abbildung 12

Köln und Dresden: Die beiden bisherigen Standorte von FIU und ZfS spielen auch bei der Schaffung der neuen Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eine Rolle.

In das neue BBF sollen die bisherige Financial Intelligence Unit (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) überführt werden. Innerhalb der neuen Behörde ist zudem ein „Ermittlungszentrum Geldwäsche“ geplant. FIU und ZfS haben ihren Sitz bereits in Köln beziehungsweise in Dresden. Für Köln spreche zudem die räumliche Nähe zu wesentlichen Partnern, vor allem dem Zollkriminalamt, aber auch zu dem in Wiesbaden ansässigen Bundeskriminalamt und der in Frankfurt am Main als potenziellem Standort geplanten europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA. Mit dem Standort in Dresden könnten die strukturpolitischen Ziele der Bundesregierung zur Förderung ostdeutscher Standorte besonders berücksichtigt werden. Die Standorte gingen auch aus dem Entwurf des „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“ hervor. Mehr als 700 Mio. EUR soll diese Reform in den nächsten vier Jahren laut Gesetzentwurf kosten, wie das Handesblatt berichtet. Allerdings werden auch gewisse Einnahmeeffekte durch den effektiveren Kampf gegen Geldwäsche erwartet.

Bereits Ende Mai 2023 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Dr. Florian Toncar, die FIU in Köln. Zeitgleich besuchte der Projektleiter des Projektes für den Aufbau des BBF, Dr. Marcus Pleyer, den Dienstsitz in Dresden. Laut einem Bericht der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft infomierte Staatssekretär Toncar darüber, dass die entsprechenden Gesetzesentwürfe aktuell in Vorbereitung seien, um eine Einrichtung des BBF Anfang 2024 zu ermöglichen. Eine Überführung der ZfS und der FIU in das BBF solle am 1. Juni 2025 stattfinden. Hintergrund sei, dass die neue Behörde im Jahr 2024 noch durch das Projekt im BMF schrittweise in der Funktionsfähigkeit erweitert werden soll.

chk

Abbildung 13

 
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