Hinweisgeberschutz: Deutschland drohen hohe Strafzahlungen
Die EU-Kommission will Deutschland laut einem Bericht der FAZ mit hohen Strafzahlungen belegen, weil das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie immer noch nicht umgesetzt ist.
Vermittlungsausschuss: Hier muss schnell eine Lösung zum Hinweisgeberschutzgesetz gefunden werden.
Das eigentliche Datum für die Umsetzungsfrist, der 17. Dezember 2021, liegt inzwischen weit zurück. Bis dahin sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen. Doch immer noch steht eine Einigung in Deutschland über das erforderliche Hinweisgeberschutzgesetz aus. Hatten wir bisher meistens über Bußgelder berichtet, die das neue Gesetz Unternehmen auferlegen kann, wird nun erstmal der deutsche Staat selbst mit Strafzahlungen an die EU in Millionenhöhe rechnen müssen.
In ihrer im Februar gegen Deutschland eingereichten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verlange die EU-Kommission für jeden Tag seit Ablauf der in der EU-Whistleblower-Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist bis zum Tag der Behebung des Verstoßes 61.600 EUR, mindestens jedoch 17.248.000 EUR. Das gehe aus einem Antwortschreiben des Bundesjustizministeriums hervor, das der FAZ exklusiv vorliege.
Danach sei selbst, wenn die Bundesrepublik den Verstoß während der Dauer des Gerichtsverfahrens abstelle, nicht davon auszugehen, dass die Kommission die Klage zurücknehme. „Vielmehr werde sie den Antrag auf Verhängung eines Pauschalbetrags wohl aufrechterhalten“, zitiert die FAZ das Ministerium.
Für den Fall, dass Deutschland der Verpflichtung bis zum Ende des EuGH-Verfahrens nicht nachkommt, habe die EU-Kommission vorsorglich die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragt, das 240.240 EUR pro Tag ab dem Tag der Verkündung betrage.
Ob und in welcher Höhe Deutschland Strafzahlungen leisten muss, entscheidet allerdings der EuGH, der von den Forderungen der Kommission erheblich abweichen kann.
Erst am 5. April 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, zum Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz war zuvor zwar vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der Plenarsitzung des Bundesrates nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten.
chk