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CNL 2023, 9
 

Regierungsentwurf zur GWB-Novelle vorgelegt

Die Bundesregierung hat Anfang April die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. Der Entwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Er wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Abbildung 11

Mehr Kompetenzen für das Bundeskartellamt: Künftig soll die Behörde nicht nur untersuchen, sondern auch Maßnahmen anordnen können.

Der Gesetzentwurf soll das geltende Wettbewerbsrecht fortentwickeln und die Befugnisse des Bundeskartellamtes erweitern. Unter anderem ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür sind die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (The Competiton and Market Authority – CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.

Außerdem wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen.

Schließlich schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.

chk

Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

 
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