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CNL 2022, 8
 

Im Koalitionsvertrag sagt die Ampel der Finanzkriminalität den Kampf an

Die Themen Geldwäsche und Finanzmarktkriminalität nehmen eine herausragende Stellung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ein. Ein Mittel zu ihrer Bekämpfung soll die organisatorische und personelle Aufstockung des Bundesfinanzministerium sein. Aber auch Zoll, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) sollen gestärkt werden.

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Alter und neuer Bundesfinanzminister: Bundeskanzler Olaf Scholz übergibt viele offene Baustellen an seinen Nachfolger im Bundesfinanzministerium, Christian Lindner.

Der Geldwäschebekämpfung widmet der Koalitionsvertrag ein komplettes Kapitel. Abgestimmte Strategien zwischen Bund, Ländern und EU und auch eine Überprüfung der Zuständigkeiten schreiben sich die Ampelkoalitionäre auf die Fahnen. Dies geschieht offenbar nicht ganz unbeeindruckt von der aktuellen FATF-Deutschlandprüfung, deren mögliche Empfehlungen die neue Bundesregierung „wo nötig zügig in deutsches Recht umsetzen“ will.

Bei besonders finanzmarktnahen Verpflichteten soll die Geldwäscheaufsicht auf die BaFin übertragen werden. Die Geldwäsche-Meldungen aus dem Nicht-Finanzbereich, wie z.B. dem Immobiliensektor, will die neue Bundesregierung erleichtern und im Vollzug „deutlich erhöhen“. Um die illegale Finanzierung von Immobilien zu bekämpfen, soll der Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland sowie ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld greifen.

Aber nicht nur im eigenen Land, sondern auch auf europäischer Ebene sieht die Ampelkoalition Nachholbedarf und will sich für eine unabhängige EU-Geldwäschebehörde einsetzen, die von der Europäischen Kommission bereits vorgeschlagen wurde. Als Sitz dieser Behörde favorisiert die neue Bundesregierung Frankfurt am Main. Diese EU-Aufsichtsbehörde soll sich nicht nur um den klassischen Finanzsektor kümmern, sondern auch den Missbrauch von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.

Der FIU wollen die Ampelkoalitionäre die „notwendigen rechtsstaatlich abgesicherten Befugnisse sowie den Zugang zu allen nötigen Informationen“ einräumen. Dazu sollen Verbindungsbeamte aus den Landeskriminalämtern in der FIU eingesetzt werden.

Zudem soll die häufig bemängelte Qualität der Daten im Transparenzregister verbessert werden, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden. Dazu gehöre auch die digitale Verknüpfung mit anderen in Deutschland bestehenden Registern: Das Datenbankgrundbuch soll mit dem Transparenzregister (datenschutzkonform) verknüpft werden, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden.

Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden, sei eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, heißt es zudem im Koalitionsvertrag. Darum werde Deutschland beim Kampf dagegen eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu will die neue Bundesregierung die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ausweiten.

In Zusammenarbeit mit den Ländern soll außerdem der Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug intensiviert werden, indem schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich eingeführt wird, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Das soll die Betrugsanfälligkeit des Mehrwertsteuersystems erheblich senken und gleichzeitig eine Modernisierung und Entbürokratisierung der Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben ermöglichen.

Die Bundesregierung bekennt sich zudem zu einer globalen Mindestbesteuerung und will sich für deren Einführung einsetzen. Aus Deutschland abfließende Einkommen sollen angemessen besteuert werden. Sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung will die Ampelkoalition vermeiden und dazu die Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausweiten und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzen, um unerwünschte Steuergestaltung zu vermeiden.

Außerdem will sich die neue Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Steueroasen-Liste der EU ständig aktualisiert wird, um Steueroasen umfassend zu erfassen.

chk

 
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