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CNL 2025, 12
 

Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Kraft

Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten.

Abbildung 13

Geschlechtergerechtigkeit: Der Unterrepräsentanz eines Geschlechts will die EU entgegenwirken.

In der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 Prozent unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt. Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen vertreten, werde dies in der Praxis dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission Vertretung in Deutschland. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen.

Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben.

Die Kommission hatte die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen bereits im November 2012 vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung.

chk

 
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