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CNL 2022, 14
 

Neue Haftungsvorschriften für Produkte und künstliche Intelligenz

Die EU-Kommission hat am 28. September 2022 zwei Vorschläge angenommen, mit denen die „Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und die Auswirkungen globaler Wertschöpfungsketten angepasst“ werden sollen. Die Kommission schlägt erstens vor, die bestehenden Vorschriften über die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte (von intelligenten Technologien bis hin zu Arzneimitteln) zu modernisieren. Zweitens will sie erstmals eine gezielte Harmonisierung der nationalen Haftungsvorschriften für künstliche Intelligenz (KI) erreichen, um Opfern von Schäden im Zusammenhang mit KI den Erhalt einer Entschädigung zu erleichtern.

Abbildung 19

Künstliche Intelligenz: Auch sie kann Schäden verursachen.

Mit der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie sollen die geltenden Vorschriften auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung der Hersteller für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte verursacht werden, modernisiert und verstärkt werden. Dazu zähle die

• Modernisierung der Haftungsvorschriften für kreislauforientierte Geschäftsmodelle: Sicherstellung, dass die Haftungsvorschriften für Unternehmen, die ihre Produkte wesentlich verändern, klar und gerecht sind.

• Modernisierung der Haftungsvorschriften für Produkte im digitalen Zeitalter: Schadensersatz für Schäden, die entstehen, wenn Produkte wie Roboter, Drohnen oder Smart-Home-Systeme durch Software-Updates, KI oder digitale Dienste, die für den Betrieb des jeweiligen Produkts erforderlich sind, unsicher gemacht werden, und wenn die Hersteller Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit nicht beheben.

• Schaffung einheitlicherer Wettbewerbsbedingungen für Hersteller in der EU und in Nicht-EU-Ländern: Wenn Verbraucher durch unsichere Produkte, die von außerhalb der EU eingeführt werden, zu Schaden kommen, können sie sich bezüglich des Schadensersatzes an den Importeur oder den EU-Vertreter des Herstellers wenden.

• Gleichstellung der Verbraucher mit den Herstellern: Verpflichtung der Hersteller zur Offenlegung von Beweismitteln, mehr Flexibilität bei den Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen und Erleichterung der Beweislast für die Opfer in komplexen Fällen, z.B. im Zusammenhang mit Arzneimitteln oder KI.

Der Zweck der Richtlinie über KI-Haftung bestehe darin, einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen und die Erleichterung der Beweislast im Zusammenhang mit durch KI-Systeme verursachten Schäden festzulegen. Das soll geschehen, indem ein umfassenderer Schutz für Opfer (sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen) eingeführt und der KI-Sektor durch Stärkung der Garantien gefördert wird. Durch die Richtlinie sollen bestimmte Vorschriften für Ansprüche, die nicht in den Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie fallen, in Fällen, in denen Schäden durch Fehlverhalten verursacht werden, harmonisiert werden. Dies umfasse zum Beispiel Verletzungen der Privatsphäre oder durch Sicherheitsprobleme verursachte Schäden. So soll es beispielsweise leichter werden, Schadensersatz zu erhalten, wenn jemand in einem Einstellungsverfahren, bei dem KI-Technologie zum Einsatz kam, diskriminiert wurde.

Mit der Richtlinie soll zudem das rechtliche Verfahren für Opfer vereinfacht werden, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass das Verschulden einer Person zu einem Schaden geführt hat. Erreicht werde dies durch die Einführung von zwei wesentlichen Elementen: Erstens werde in Fällen, in denen ein entsprechendes Verschulden festgestellt wurde und nach vernünftigem Ermessen von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung ausgegangen werden kann, die so genannte „Kausalitätsvermutung“ herangezogen. Damit könnten Schwierigkeiten der Opfer behoben werden, detailliert erklären zu müssen, wie der Schaden durch ein bestimmtes Verschulden oder eine bestimmte Unterlassung verursacht wurde. Zweitens könnten die Opfer über mehr Instrumente verfügen, um rechtliche Entschädigung zu verlangen, indem in Fällen, in denen Hochrisiko-KI-Systeme betroffen sind, ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen und Anbietern eingeführt werde.

chk

CNL 2022 S. 14 (15)

Abbildung 20

 
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