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CNL 2023, 10
Fehr 

Repräsentative Studie zum LkSG startet im März

Die Umsetzung des LkSG und seine Auswirkungen auf die Supply Chain will eine gemeinsame Studie der Hochschule Ansbach und der EQS Group untersuchen, die im März 2023 unter dem Titel startet: „Status Quo und seine Auswirkung der Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LkSG) in deutschen Unternehmen“. Interessenten können ab sofort am ersten Teil der Studie mit einer Online-Umfrage teilnehmen.

Abbildung 13

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beinhaltet viele Herausforderungen. Eine Studie erfasst den Status Quo deutscher Unternehmen.

Seit dem 1. Januar 2023 fallen rund 700 Unternehmen in den Anwendungsbereich des LkSG. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der – den Anwendungsbereich des Gesetzes eröffnende – Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer, sodass laut Gesetzesbegründung (S. 26) voraussichtlich rund 2.900 Unternehmen von der Regelung betroffen sein werden.

Die Studie der Hochschule Ansbach und der EQS Group will überprüfen, ob die internen Zuständigkeiten, Prozesse, Strukturen und Risikomanagement- sowie Hinweisgebersysteme den neuen gesetzlichen Regeln genügen und somit direkt in die bestehenden Systeme integriert oder gegebenenfalls angepasst werden müssen. Vor welche Herausforderungen dies Unternehmen mit einer Vielzahl von Lieferanten stellt, wird in der Studie ebenso identifiziert.

Basierend auf der zweistufigen Befragung (quantitativ und qualitativ) wird es konkret Antworten auf die nachfolgenden Fragen geben:

• Wo stehen deutsche Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG?

• Erfolgt eine differenzierte bzw. abgestufte Implementierung der Sorgfaltspflichten nach dem eigenen Geschäftsbereich, den mittelbaren und den unmittelbaren Lieferanten?

• Werden die Sorgfaltspflichten in bestehende Compliance-Management-Systeme integriert?

• Werden alternativ neue Prozesse und Strukturen für die Umsetzung des LkSG geschaffen?

• Integrieren Unternehmen die Sorgfaltspflichten des LkSG in ihre Management-Systeme, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind? Und wenn ja, aus welchen Gründen?

Das LkSG verpflichtet Unternehmen dazu, ein Management-System zur Beachtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für ihren eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Lieferanten und in der gesamten Lieferkette einzurichten. Die Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sind Unternehmen bereits weitgehend aus bestehenden Compliance-Management-Systemen bekannt. Unbekannt sind aber die Aspekte einer sogenannten Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie sowie die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten. Für Unternehmen sind die Pflichten im Verhältnis zu den unmittelbaren Lieferanten wahrscheinlich eher neu, obwohl die Überprüfung der Integrität der unmittelbaren Lieferanten zum regulären Third Party Due Diligence Check gehört. Darüber hinaus neu sind für Unternehmen die gesetzlichen Pflichten im Verhältnis zu mittelbaren Lieferanten. Sie bestehen nur anlassbezogen, erfordern jedoch auch interne Zuständigkeiten, Prozesse und Strukturen in den Unternehmen. In dem Kontext des LkSG darf zudem nicht außer Acht gelassen werden, dass auch weitere Treiber dazu führen, dass die Sorgfaltspflichten des LkSG in der Lieferkette Berücksichtigung finden.

Prof. Dr. Stefanie Fehr

Studien-Teilnahme

Interessenten können ab sofort am ersten Teil der Studie teilnehmen. Die Online-Umfrage besteht aus 24 Fragen und ist über den folgenden Link erreichbar: https://eqsgroup.typeform.com/to/v8be47tb

Als Dankeschön für die Teilnahme veranstalten die Hochschule Ansbach und EQS zwei interaktive Masterclasses zum LkSG, für die sich Interessenten direkt nach Studienteilnahme registrieren können. Zudem erhalten die Teilnehmenden noch vor der Veröffentlichung eine Management Summary mit den wichtigsten Erkenntnissen der Studie.

Interessenten, die als Interviewpartner für den zweiten Teil der Befragung zur Verfügung stehen möchten, melden Sie sich bitte bei stefanie.fehr@hs-ansbach.de. Alle Teilnehmenden erhalten als Dankeschön eine Einladung zu einem Präsenz-Workshop mit Prof. Dr. Stefanie Fehr, in dem noch einmal auf das eigene Unternehmen individuell eingegangen werden kann.

 
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